Bedingungen und Konditionen

VERTRAG ÜBER DIE VERMITTLUNG MEDIZINISCHER DIENSTLEISTUNGEN

1. PARTEIEN

Dieser Vertrag über die Vermittlung medizinischer Dienstleistungen („Vertrag“) wird am Tag der Unterzeichnung zwischen Arvinda Sağlık ve Turizm Hizmetleri A.Ş. („Arvinda“) und dem unterzeichnenden Patienten („Patient“) nach freiem Willen der Parteien. Mit der Annahme dieses Vertrages erklärt der Patient, dass er diese Regeln versteht und einhalten wird.

Arvinda hat das Recht, diese Vereinbarung bei Bedarf zu ändern.

2. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

2.1 Dieser Vertrag regelt den Medizintourismus in der Türkei, bei dem Arvinda als Vermittler auf Wunsch des Patienten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen wie ärztliche Betreuung, Krankenhaus, Unterkunft, Reise und Transport, den Preis und die Zahlungsgrundlage dieser Leistungen sowie die Rechte und Pflichten der Parteien vermittelt. Arvinda ist kein Leistungserbringer, sondern eine Institution, die als Vermittler zu den Leistungserbringern fungiert.

2.2 In Übereinstimmung mit dem Vertrag akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich der Patient, dass er von Arvinda als Vermittlungsinstitution eine Vorinformation über den Medizintourismus erhalten hat und dass er diesen Vertrag in Übereinstimmung mit der erhaltenen Information einhalten wird.

2.3 Der Patient erkennt an, dass es sich bei der von Arvinda erbrachten Leistung um eine Vermittlungsleistung handelt, und erklärt sich damit einverstanden und verpflichtet sich zu wissen, dass im Falle eines Rechtsstreits der eigentliche Leistungserbringer für Störungen während der im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Vermittlungsleistungen, wie Krankenhaus, medizinischer Betreuer, Transfer, Unterkunft, verantwortlich ist.

2.4 Der Patient akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich im Rahmen des Vertrages, dass er seine persönlichen Daten und Kontaktdaten korrekt angegeben hat, dass er keine gesundheitlichen und/oder Reisehindernisse hat, dass Arvinda im Falle falscher Angaben keine Verpflichtung oder Haftung übernimmt, dass er, falls Arvinda aufgrund falscher Angaben ein Schaden entsteht, diesen unverzüglich und ohne Verzögerung ersetzt und dass er unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar ist. Der Patient haftet persönlich für fehlende Angaben und Dokumente.

3. DER VEREINBARTE PREIS UND DIE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Als Gegenleistung für die von Arvinda für den Patienten zu erbringende Vermittlungsleistung hat der Patient zunächst eine Anzahlung in Höhe von 30% zu leisten. Mit dieser Vorauszahlung gilt der Tag, an dem die notwendigen Vorkehrungen für den Patienten durch das Unternehmen und/oder die Personen, die im Namen des Patienten die Gesundheits-, Unterbringungs- und Transferleistungen erbringen, getroffen werden, als garantiert. Die Unterzeichnung dieser Vereinbarung ohne Vorauszahlung begründet keinerlei Haftung für Arvinda.

3.2 Für Leistungen, die in diesem Vertrag nicht enthalten sind oder die erst nach Inanspruchnahme der medizinischen Vermittlungsleistungen durch den Patienten erbracht werden, werden ebenfalls zusätzliche Gebühren erhoben. Alle Gebühren und ähnliche Zahlungen und Auslagen, die sich aus dem Vertrag ergeben, gehen zu Lasten des Patienten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet.

3.3 Die Restzahlung für alle vermittelten Arrangements ist bis zum Tag der Durchführung an Arvinda zu entrichten. Nach erfolgter Buchung wird die Gebühr nicht zurückerstattet, wenn der Patient die von den Leistungserbringern vorgelegten Verträge oder Dokumente nicht unterzeichnet, seinen vereinbarten und unterzeichneten Verpflichtungen nicht nachkommt und in ähnlichen Fällen. Sollte der Patient Arvinda zusätzliche Kosten verursachen, weil er die Reise-, Unterkunfts-, Transport- oder Gesundheitsleistungen nicht zu den vertraglich vereinbarten Terminen in Anspruch nehmen kann, so sind diese zusätzlichen Kosten vom Patienten unverzüglich an Arvinda zu zahlen.

4. RECHTE UND PFLICHTEN VON ARVINDA

4.1 Arvinda fungiert als Vermittler für ästhetische, zahnmedizinische, Haartransplantations- und allgemeine chirurgische oder allgemeine Gesundheitsdienstleistungen, Unterbringung, Reise- und Transportdienstleistungen, die dem Patienten im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellt werden, und leitet den Patienten an die Klinik und/oder das medizinische Personal weiter, in der/dem die Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden.

4.2 Der Patient stimmt unwiderruflich zu, erklärt und verpflichtet sich, dass Arvinda keine rechtliche Verantwortung für die dem Patienten erbrachten medizinischen Leistungen trägt, außer als Vermittler, und dass er Arvinda für alle finanziellen oder nicht finanziellen Schäden, die aus den medizinischen Leistungen entstehen, entschädigt. Der Patient stimmt zu, erklärt sich einverstanden und verpflichtet sich, alle diese Leistungen von Arvinda als Vermittler zu erhalten.

4.3 Der Patient darf keine Handlungen vornehmen, die mit diesem Artikel unvereinbar sind. Der Patient akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, dass der Leistungserbringer für die medizinischen Leistungen und Zusatzleistungen haftet, die nicht unter die Haftung von Arvinda fallen. Der Patient darf keine negativen Maßnahmen gegen Arvinda aufgrund seiner Unzufriedenheit mit den erbrachten medizinischen Leistungen ergreifen, andernfalls ist der Patient verpflichtet, als Strafe den Betrag der gezahlten Vergütung zu zahlen.

4.4 Arvinda empfiehlt dem Patienten, das Unfallrisiko, alle Arten von Unfallschäden und die Behandlungskosten zu versichern, bevor der vorliegende Vertrag in Kraft tritt.

4.5 Arvinda kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus der Nichterfüllung des Vertrags ergeben oder die auf höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten gesetzlich vorgesehene Ereignisse, Ereignisse, die ein Hindernis für den Beginn, die Fortsetzung oder die Beendigung des Vertrags darstellen, die außergewöhnlich und unvorhersehbar sind, auch wenn alle Maßnahmen ergriffen wurden, sowie Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Arvinda liegen.

5. RECHTE UND PFLICHTEN DES PATIENTEN

5.1 Arvinda vermittelt als Agentur medizinische Dienstleistungen, Reisen, Unterbringung und Transport für den Patienten.

5.2 Der Patient ist verpflichtet, Arvinda korrekt und eindeutig über seinen medizinischen Hintergrund zu informieren, indem er das auf der Website verfügbare medizinische Formular mit seinen Gesundheitsinformationen ausfüllt.

5.3 Der Patient ist zur vertragsgemäßen Zahlung verpflichtet. Der Patient haftet persönlich für jede von ihm verursachte Verzögerung. Entstehen Arvinda durch den Verzug zusätzliche Kosten oder Verpflichtungen, so hat der Patient diese Kosten und Verpflichtungen an Arvinda zu bezahlen.

5.4 Wenn der Patient minderjährig ist, ist er verpflichtet, Arvinda die Kontaktdaten mitzuteilen, die für die direkte Kommunikation mit dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen oder dem Minderjährigen selbst verwendet werden können.

5.5 Der Patient ist verpflichtet, die Kosten im Falle einer kostenlosen Verlegung in eine von Arvinda vereinbarte Einrichtung und im Falle einer Zwangseinweisung zu tragen.

5.6 Mit der Annahme dieser Vereinbarung stimmt der Patient zu, erklärt sich einverstanden und verpflichtet sich, Arvinda oder einen ihrer Angestellten, Mitarbeiter oder Partner nicht öffentlich anzugreifen oder zu kritisieren (Bewertungswebsites, soziale Netzwerke, Blogs, öffentliche Foren usw.) in Bezug auf die Behandlungen und Handlungen des Dienstleisters. Da Arvinda nicht für die vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen, medizinischen Behandlungen und Verfahren verantwortlich gemacht werden kann, stimmt der Patient zu, erklärt und verpflichtet sich, Arvinda oder einen ihrer Mitarbeiter nicht in Verruf zu bringen oder Maßnahmen zu ergreifen, die Arvinda, ihren Ruf, ihre Dienstleistungen oder ihr Management zu irgendeinem Zeitpunkt während oder nach der Vertragslaufzeit negativ beeinflussen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Klausel erklärt sich der Kunde damit einverstanden und verpflichtet sich, den Inhalt nach Ermessen von Arvinda unverzüglich zu entfernen und zu löschen. Für den Fall, dass der Inhalt ganz oder teilweise erhalten bleibt, erklärt sich der Patient damit einverstanden und verpflichtet sich, Arvinda eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 Britische Pfund (GBP) zu zahlen.

6. KÜNDIGUNG UND ABTRETUNG DES VERTRAGS

6.1 Arvinda ist berechtigt, den Vertrag einseitig aus Kulanzgründen zu kündigen. Im Falle einer Vertragsauflösung durch Arvinda erhält der Patient den von ihm bezahlten Betrag zurück, mit Ausnahme von obligatorischen Steuern, Gebühren und ähnlichen Kosten, die sich aus gesetzlichen Verpflichtungen ergeben, sowie Kosten, die nachweislich an Dritte gezahlt wurden und nicht zurückerstattet werden können. Auch in diesem Zusammenhang gelten die Stornierungs- und Umbuchungsbestimmungen der Unternehmen für bereits gekaufte Flug-, Bahn- und Schiffstickets sowie für Unterkunftskosten unverändert. Eventuelle Strafen gehen zu Lasten des Reisenden.

6.2 Die Überweisungsgebühren für Rückerstattungen, die über eine Bank abgewickelt werden, gehen zu Lasten des Patienten. Arvinda hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Arvinda kann nicht haftbar gemacht werden für eine verspätete Rückerstattung von Gebühren, die per Kreditkarte bezahlt wurden.

6.3 Wenn eine der Parteien gegen den Vertrag verstößt, kann die nicht vertragsbrüchige Partei innerhalb von 7 (sieben) Werktagen durch schriftliche Mitteilung über einen Notar die Beseitigung des Vertragsbruchs verlangen. Die nicht vertragsbrüchige Partei hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn die Vertragsverletzung nicht innerhalb der genannten Frist behoben wird.

6.4 Arvinda hat das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise an natürliche oder juristische Personen, mit denen der Vertrag geschlossen wurde, zu übertragen, um den Vertrag zu erfüllen. In diesem Fall ist der Nachfolger für die abgetretenen Teile die entsprechende natürliche oder juristische Person.

6.5 Der Patient hat kein Recht auf Rücktritt und/oder Stornierung, es sei denn, er erklärt durch ein vollständiges, akzeptables und gültiges apostilliertes ärztliches Attest, dass er die medizinische Leistung aus einem anderen medizinischen Grund nicht in Anspruch nehmen kann. Ein Rücktritt oder eine Stornierung ist nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt. Arvinda behält sich das Recht vor, im Falle einer Stornierung die Rückerstattung einzubehalten und/oder nicht zu akzeptieren.

6.6 Wenn der Patient von seinem Rücktrittsrecht gemäß Artikel 6.5 Gebrauch macht, wird die Stornierung an dem Tag wirksam, an dem Arvinda die schriftliche Mitteilung des Patienten über die Stornierung erhält. Die Höhe der zu zahlenden Gebühr hängt vom Datum des Eingangs der Stornierungsmitteilung ab. Die Stornierungsgebühr ist jedoch immer auf die tatsächlich entstandenen Kosten und Auslagen begrenzt. Im Falle einer Stornierung wird die Anzahlung des Patienten als Reservierungsgebühr einbehalten.

7. GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

7.1 „Vertrauliche Informationen“, die zwischen den Parteien ausgetauscht werden können, sind alle Informationen, die sich im Besitz der Partei befinden, die sie besitzt, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen und/oder die sich im Besitz der Partei befinden; Dazu gehören unter anderem Designinformationen, technische Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Ideen und Erfindungen, Projekte, Zeichnungen, Modelle, Softwareprogramme, Algorithmen, Softwaremodule, Programmquellcode, Spezifikationen, Produktpläne und -technologien, Software-Benutzerhandbücher, Marketinginformationen, Patientenlisten, Schätzungen und Bewertungen, Finanzberichte, Vertragsbedingungen, Aufzeichnungen und alle Informationen und Materialien, die sich auf das Geschäft der Partei beziehen, alle Arten von Produkten, Waren und Dienstleistungen, die sich auf sie selbst, ihre Anteilseigner, ihre verbundenen Unternehmen, andere von ihr lizenzierte Personen, ihre Patienten und ihre Berater beziehen, die Methoden, die zu ihrer Herstellung verwendet werden, Geschäftsgeheimnisse, alle Arten von Formeln, Know-how, Patenten, Erfindungen, Designs, Patientenlisten, Budgets, Geschäftsentwicklungs-, Marketing- und Preisgestaltungsplänen und -strategien sowie alle ähnlichen Informationen.

7.2 Arvinda und der Patient akzeptieren und erklären, dass die ihnen zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich sind, dass sie diese Informationen in Übereinstimmung mit dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten vertraulich behandeln werden und dass sie diese Informationen ohne die Zustimmung der anderen Partei an keine Organisation oder Institution weitergeben werden. Arvinda unterliegt keiner rechtlichen Verpflichtung oder Haftung in Bezug auf die Offenlegung von Informationen in den Fällen, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung von Informationen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen besteht oder in den Fällen, in denen dies für die Erfüllung dieser Vereinbarung dringend erforderlich ist.

7.3 Es ist dem Patienten nicht gestattet, unter Umgehung von Arvinda und in direktem Kontakt mit Personen und Unternehmen, von denen er medizinische Leistungen erhält, in seinem Namen oder im Namen einer anderen Person Anpassungen vorzunehmen. Der Patient darf keine Textnachrichten, Anrufe, Gespräche oder Bilder zwischen ihm und Arvinda auf irgendeiner Plattform oder an irgendeinem Ort ohne schriftliche Genehmigung veröffentlichen. Andernfalls akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich der Patient zur sofortigen Zahlung von GBP 10.000,00 in bar als Vertragsstrafe, zusätzlich zu allen anderen Schäden.

8. SONSTIGE BEDINGUNGEN

8.1 Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren erhalten keine separaten Betten für die Hotelunterbringung.

8.2 Da in den Transportmitteln für Kinder über 2 Jahren eine Sitzplatzpflicht besteht, sind diese gebührenpflichtig.

8.3 Der Patient ist verpflichtet, während der Dauer der Dienstleistung auf seine Sachen aufzupassen, und Arvinda haftet nicht für verlorene/gestohlene oder beschädigte Sachen. Arvinda haftet nicht für verlorene Gegenstände oder Ereignisse, die sich bei Dritten, wie z.B. Hotels oder Transfers, ereignen.

8.4 Arvinda behält sich das Recht vor, das Programm, die Unterkünfte und die Transportmittel aufgrund höherer Gewalt oder aus betrieblichen Gründen zu ändern oder zu annullieren. In diesem Fall ist die Zustimmung des Reservierungsinhabers nicht erforderlich, und der Reservierungsinhaber hat keinen Anspruch auf Annullierung oder Entschädigung.

8.5 Der Patient wird im Rahmen des Vertrages ausdrücklich darauf hingewiesen und darüber informiert, dass sich bei Flugreisen die Abflugzeit oder der Flugzeugtyp aus Gründen, die von der Fluggesellschaft zu vertreten sind, ändern können und der Patient dies akzeptiert.

8.6 Die Beherbergungsstätte wird eine Sperre einrichten. Für Auslandsreisen ist ein Reisepass und je nach Land ein Visum erforderlich, auch für Kleinkinder. Der Patient akzeptiert und erklärt, von Arvinda darüber informiert worden zu sein.

8.7 Alle zusätzlichen Servicegebühren, die nicht die im Rahmen des Vertrages angegebene Unterkunftsart betreffen, sind vom Patienten beim Auschecken aus dem Hotel in bar zu bezahlen.

8.8 Es ist obligatorisch, bei Straßentransporten eine halbe Stunde und bei Flugtransporten zwei Stunden vorher am Treffpunkt anwesend zu sein.

8.9 Die Sitzplatznummer wird im Rahmen der Durchführung des Vertrages einschließlich des Transports nicht vergeben. Die Sitzplatznummer ist bei der Abfahrt vom Transferführer im Fahrzeug zu erfahren.

8.10 Da der Flughafentransfer ein Paket aus Flug und Transfer ist, gilt dieser Service nur für Flugpakete, die der Patient bei Arvinda erworben hat. Der Transferservice gilt nicht, wenn der Patient individuell das Flugzeug oder die Abflugzeit ändert oder das Hotel vorzeitig verlässt.

8.11 Haustiere sind in den Transportmitteln und in der Einrichtung nicht erlaubt.

 

9. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

9.1 Dieser Vertrag unterliegt türkischem Recht. Die Gerichte und Vollstreckungsbehörden von Istanbul sind befugt, über Streitigkeiten aus diesem Vertrag zu entscheiden.

9.2 Eine Änderung der Bedeutung oder ein Widerspruch zwischen den Bestimmungen dieser Vereinbarung führt nicht zur Ungültigkeit der anderen Bestimmungen. Die Parteien tragen die Stempelgebühr für das in ihrem Besitz befindliche Exemplar dieser Vereinbarung.

10. BEWEISMITTELVEREINBARUNG

10.1 Der Patient akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, dass die Aufzeichnungen und Bücher von Arvinda als Beweismittel für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten dienen, dass er keine Einwände gegen diese Aufzeichnungen und Bücher erheben und keine anderen Beweismittel vorlegen wird.